Wie vermeide ich rechtliche Risiken bei digitalen Models?

Digital erzeugte Models kennen keine ablaufenden Nutzungsrechte, keine Nachvergütung bei Kampagnenverlängerung und keine Diskussion über Kanäle oder Territorien. Der Verwaltungsaufwand für Rechte- und Lizenzmanagement entfällt weitgehend. Zwei Pflichten bleiben allerdings bei Ihnen und eine davon wird regelmäßig übersehen.

Kein Rechtsrat. Dieser Text ordnet die Lage so ein, wie wir sie für unsere eigene Arbeit verstehen. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Falls.

DER VORTEIL

Was bei digitalen Models entfällt

Wer mit realen Models arbeitet, kennt den Verwaltungsaufwand: Buyout-Fristen, Kanalbeschränkungen, territoriale Begrenzungen, Nachvergütung bei Verlängerung. Jedes Bild hat ein Ablaufdatum, und irgendjemand muss den Überblick behalten.

Reales Model Digitales Model
Nutzungsdauer Vertraglich befristet, oft ein bis zwei Jahre Keine Befristung durch Modelverträge
Kanäle Je Kanal gesondert zu vereinbaren Keine Kanalbeschränkung aus Modelrechten
Territorien Häufig auf Länder oder Regionen beschränkt Keine territoriale Beschränkung aus Modelrechten
Verlängerung Nachvergütung, Neuverhandlung Entfällt
Verwaltung Fristenüberwachung über das gesamte Bildarchiv Entfällt weitgehend

Der praktische Effekt zeigt sich erst nach einigen Jahren: Ein Bildarchiv, dessen ältere Motive nicht nach und nach unbrauchbar werden, weil Fristen ablaufen. Wer Kampagnenmotive schon einmal kurzfristig zurückziehen musste, weiß, was das wert ist.

Was dadurch nicht wegfällt: Die Rechte an den Bildern selbst. Dazu steht das Nötige unter Bildrechte.

IHRE PFLICHTEN

Zwei Dinge bleiben in Ihrer Verantwortung

Beide klingen selbstverständlich. Der zweite Punkt ist derjenige, an dem die meisten unbeabsichtigten Verstöße entstehen.

Keine erkennbare Ähnlichkeit zu realen Personen

Ein erzeugtes Model sollte real existierenden Personen nicht erkennbar ähneln. Das betrifft nicht nur prominente Gesichter: Auch die zufällige Ähnlichkeit zu einer Person des öffentlichen Lebens oder zu einer Person aus Ihrem Umfeld kann Ansprüche auslösen. Prüfen Sie Motive, die in großer Reichweite laufen sollen, mit einem zweiten Blick.

Einwilligung bei eigenen Model-Fotos

Wenn Sie eigene Aufnahmen einbringen, brauchen Sie die Einwilligung der abgebildeten Person auch für die digitale Weiterverarbeitung. Das ist ein anderer Rechtsumfang als bei einem klassischen Shooting. Eine Einwilligung, die die Veröffentlichung eines Fotos erlaubt, erlaubt nicht automatisch, dass daraus etwas anderes erzeugt wird.

DER HÄUFIGSTE FEHLER

Warum die alte Einwilligung nicht reicht

Der typische Fall: Ein Haus hat vor zwei Jahren ein Shooting gemacht, alle Einwilligungen liegen vor, die Bilder werden seither eingesetzt. Jetzt sollen die Artikel darauf ausgetauscht oder umgefärbt werden. Man geht davon aus, dass die bestehende Einwilligung das abdeckt.

Tut sie in der Regel nicht. Eine Einwilligung nach dem Recht am eigenen Bild bezieht sich auf einen bestimmten Verwendungszweck und Umfang. Die digitale Weiterverarbeitung einer Aufnahme nämlich das Erzeugen neuer Bildinhalte auf Basis der Person ist davon nicht ohne Weiteres erfasst.

Betroffen sind vor allem diese Aufnahmetypen:

  • Model Swap – die Person wird ersetzt. Auch das ist eine Verarbeitung ihres Bildes.
  • Outfit Swap – die Person bleibt und trägt etwas anderes, als sie tatsächlich getragen hat.
  • Color Swap – sobald eine Person im Bild ist.

Was zu tun ist: Klären Sie vor dem ersten Einsatz, ob Ihre bestehenden Einwilligungen die digitale Weiterverarbeitung abdecken. Für künftige Shootings lohnt es, den Umfang von vornherein entsprechend zu fassen, das kostet Sie im Vertrag einen Satz und erspart später die Frage, ob ein vorhandenes Bildarchiv überhaupt nutzbar ist.

Wir sprechen diesen Punkt im Onboarding aktiv an, weil er in der Praxis am häufigsten übersehen wird, fast nie aus Nachlässigkeit, sondern weil niemand auf die Idee kommt, dass eine vorhandene Einwilligung nicht genügt.

CHECKLISTE

Vor dem ersten Einsatz

  1. Bestandsaufnahme. Welche vorhandenen Model-Fotos sollen weiterverarbeitet werden, und welche Einwilligungen liegen dafür vor?
  2. Umfang prüfen. Deckt die Einwilligung die digitale Weiterverarbeitung ab, oder nur die Veröffentlichung des Originals?
  3. Vertragsmuster anpassen. Für künftige Shootings den Umfang von vornherein weiter fassen.
  4. Interne Regel festlegen. Wer entscheidet, ob ein Bild mit realer Person weiterverarbeitet werden darf? Ohne klare Zuständigkeit passiert es nebenbei.
  5. Erzeugte Models sichten. Bei Motiven mit großer Reichweite ein zweiter Blick darauf, ob jemand einer real existierenden Person ähnelt.
  6. Im Zweifel anwaltlich prüfen lassen. Besonders, wenn ein größeres Bildarchiv weiterverarbeitet werden soll.

FAQ

Häufige Fragen zu digitalen Models

Laufen die Nutzungsrechte an digitalen Models ab?

Nein. Es gibt keine Buyout-Fristen, keine Nachvergütung bei Kampagnenverlängerung und keine Beschränkung auf Kanäle oder Territorien aus Modelverträgen. Der Verwaltungsaufwand für Fristenüberwachung entfällt weitgehend.

Was, wenn ein erzeugtes Model einer realen Person ähnelt?

Erzeugte Models sollten realen Personen nicht erkennbar ähneln. Prüfen Sie insbesondere Motive, die in großer Reichweite laufen sollen. Bei einer erkennbaren Ähnlichkeit sollte das Motiv nicht eingesetzt werden.

Kann ich eigene Model-Fotos einbringen?

Ja, wenn die abgebildete Person auch in die digitale Weiterverarbeitung eingewilligt hat. Eine Einwilligung, die nur die Veröffentlichung des ursprünglichen Fotos abdeckt, genügt dafür in der Regel nicht.

Gilt das auch für Model Swap und Outfit Swap?

Ja, und dort besonders. Beim Model Swap wird die Person ersetzt, beim Outfit Swap trägt sie etwas anderes als in Wirklichkeit. Beides sind Verarbeitungen ihres Bildes und brauchen eine entsprechend gefasste Einwilligung.

Wie geht QI Studio mit erzeugten Personen um?
Digitale Models werden nach Ihren Filterkriterien erstellt. Die Verantwortung für die Prüfung auf erkennbare Ähnlichkeit und für die Einwilligung bei eigenen Model-Fotos liegt bei Ihnen als Anwender; Näheres in unseren AGB, Teil 7.

Testen Sie es!

Der Starter-Plan kostet 59 Euro netto im Monat und ist monatlich kündbar. Was ist, wenn Sie es erstmal testen möchten? Natürlich! Was ist, wenn Sie Fragen haben? Dann sprechen Sie uns bitte einfach an! Bei uns sitzen nach wie vor Menschen hinter dem Bildschirm. Sie haben Anregungen, vermissen etwas an Möglichkeiten? Auch dann! Wir sind ganz Ohr.