Wem gehören KI-generierte Produktbilder?

Sie erhalten an den mit QI Studio erzeugten Bildern ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und weltweites Nutzungsrecht zur gewerblichen Verwendung einschließlich Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlicher Zugänglichmachung. Zwei Dinge sollten Sie dabei kennen: Eine Exklusivität ist damit nicht verbunden, und die Prüfung auf Rechte Dritter bleibt bei Ihnen.

Kein Rechtsrat. Dieser Text fasst zusammen, was in unseren AGB geregelt ist, und ordnet die allgemeine Rechtslage ein. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Falls.

DIE AUSGANGSLAGE

Sind KI-Bilder überhaupt urheberrechtlich geschützt?

Diese Frage steht vor allen anderen, und die ehrliche Antwort lautet: Es ist nicht abschließend geklärt.

Nach derzeitigem Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung, insbesondere in Deutschland und der EU, können Inhalte, die vollständig ohne wesentlichen menschlichen Schöpfungsbeitrag entstehen, urheberrechtlich nicht schutzfähig sein. Das deutsche Urheberrecht knüpft an eine persönliche geistige Schöpfung an, und ob die Auswahl von Einstellungen diese Schwelle erreicht, ist umstritten.

Was das praktisch bedeutet: Sie dürfen die Bilder uneingeschränkt gewerblich verwenden. Ob Sie Dritten die Verwendung verbieten können, wenn diese ein sehr ähnliches Bild einsetzen, ist eine andere Frage und derzeit offen. Wer Bilder als schutzfähiges Markenvermögen behandeln will, sollte das mit einem Anwalt besprechen, statt sich auf Zusicherungen eines Anbieters zu verlassen.

WAS SIE ERHALTEN

Der Umfang des Nutzungsrechts

Merkmal Regelung
Art des Rechts Einfaches Nutzungsrecht, nicht ausschließlich
Dauer Zeitlich unbeschränkt
Gebiet Weltweit
Zweck Gewerbliche Verwendung
Umfasst Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung
Weitergabe an Handelspartner Von Verbreitung und öffentlicher Zugänglichmachung gedeckt
Ihre Eingaben Prompts und Referenzbilder bleiben Ihre; wir verarbeiten sie nur zur Leistungserbringung

Die Formulierung in den AGB beginnt mit „soweit an den generierten Bildern überhaupt Schutzrechte entstehen“. Das ist kein Vorbehalt gegen Sie, sondern die Konsequenz aus der ungeklärten Lage im Abschnitt oben: Man kann keine Rechte einräumen, von denen nicht feststeht, dass es sie gibt. Praktisch ändert das nichts an Ihrer Verwendung.

Nachzulesen in unseren AGB.

ZWEI EINSCHRÄNKUNGEN

Was das Nutzungsrecht nicht abdeckt

Beides steht in unseren AGB. Wir nennen es hier, weil es die Punkte sind, die im Nachhinein für Ärger sorgen, wenn sie niemand vorher gelesen hat.

Keine Exklusivität

Identische oder sehr ähnliche Bilder können auch für andere Nutzer entstehen. Einen Anspruch darauf, vergleichbare Ergebnisse Dritter löschen zu lassen, gibt es nicht. Wer eine unverwechselbare Bildsprache braucht, sollte eigene Materialien, Hintergründe und Model-Vorgaben einbringen – je mehr eigene Assets einfließen, desto markenspezifischer das Ergebnis.

Eigene Prüfpflicht

Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass ein erzeugtes Bild frei von Rechten Dritter ist – etwa Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten. Vor der kommerziellen Verwertung sind Sie gehalten, das selbst zu prüfen. Für Schäden aus einer unterlassenen Prüfung haften wir nicht.

IN DER PRAXIS

Worauf Sie bei der Prüfung achten sollten

Die eigene Prüfpflicht klingt aufwendiger, als sie ist. In der Praxis geht es um eine überschaubare Zahl von Fällen.

  • Fremde Marken im Bild. Logos, Schriftzüge oder markante Designelemente, die nicht Ihre sind – etwa auf einem Hintergrund oder an Accessoires.
  • Erkennbare Personen. Ein erzeugtes Model sollte realen Personen nicht erkennbar ähneln. Mehr dazu unter digitale Models.
  • Geschützte Bauwerke und Kunstwerke. Bei erzeugten Szenen und Locations relevant.
  • Eingebrachtes Fremdmaterial. Wenn Sie Referenzbilder verwenden, an denen Sie keine Rechte haben, verlagert sich das Problem nicht, es wandert mit ins Ergebnis.

Ein praktischer Weg: Legen Sie einmal fest, welche Bildarten bei Ihnen ohne Einzelprüfung freigegeben sind, etwa Ghost Mannequin auf neutralem Hintergrund und welche in die Prüfung gehen. Das erspart die Einzelfallentscheidung bei jedem Bild.

FAQ

Häufige Fragen zu Bildrechten

Darf ich die Bilder kommerziell verwenden?

Ja. Sie erhalten ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und weltweites Nutzungsrecht zur gewerblichen Verwendung, einschließlich Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlicher Zugänglichmachung.

Darf ich die Bilder an Handelspartner weitergeben?

Ja. Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung sind vom Nutzungsrecht gedeckt. Das ist die Grundlage dafür, dass Händler ein Workbook passend zu ihrer Order zugespielt bekommen können.

Bekomme ich exklusive Bilder?

Nein. Identische oder sehr ähnliche Bilder können auch für andere Nutzer entstehen, und einen Löschungsanspruch gegenüber Dritten gibt es nicht. Eigene Materialien, Hintergründe und Model-Vorgaben machen das Ergebnis markenspezifischer. Genau das bieten wir Ihnen an. Sprechen Sie mit uns! 

Sind KI-generierte Bilder urheberrechtlich geschützt?

Das ist nach derzeitigem Stand nicht abschließend geklärt. Inhalte ohne wesentlichen menschlichen Schöpfungsbeitrag können schutzlos sein. Auf Ihre Verwendung wirkt sich das nicht aus, wohl aber auf die Frage, ob Sie Dritten etwas verbieten können.

Wer haftet, wenn ein Bild Rechte Dritter verletzt?

Die Prüfung vor der kommerziellen Verwertung liegt bei Ihnen. Für Schäden aus einer unterlassenen oder unzureichenden Prüfung haften wir nicht. Das ist bei KI-Bildwerkzeugen marktüblich, fragen Sie bei jedem Anbieter danach.

Behalte ich die Rechte an meinen Eingaben?

Ja. An Prompts und Referenzbildern übertragen Sie uns keine Eigentumsrechte. Wir dürfen sie ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung verarbeiten.

Testen Sie es!

Der Starter-Plan kostet 59 Euro netto im Monat und ist monatlich kündbar. Was ist, wenn Sie es erstmal testen möchten? Natürlich! Was ist, wenn Sie Fragen haben? Dann sprechen Sie uns bitte einfach an! Bei uns sitzen nach wie vor Menschen hinter dem Bildschirm. Sie haben Anregungen, vermissen etwas an Möglichkeiten? Auch dann! Wir sind ganz Ohr.